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Wissen gibt Sicherheit |
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Die Planung sowie die Bauausführung eines Gebäudes erfordert ein
breites Spektrum an Wissen, um zu einem gelungenen Ergebnis zu
gelangen. Dies erreicht der Planer Architekt oder Bauingenieur durch
sein ca. 5-jähriges Studium an einer Hochschule oder Universität.
Dieses Studium umfasst grob folgende Bereiche:
Durch mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einem Planungsbüro
erlangt er durch die Anwendung in der Praxis über die Bauordnung,
Verdingungsordung für Bauleistung (VOB), Baugesetzbuch, Vorschriften
der DIN, Gemeindesatzungen, Vertragsrecht und Zusammenarbeit mit
Behörden die Befähigung der Eintragung in eine Planverfasserliste.
Nur durch konkrete Nachweise erhält er die Planvorlageberechtigung.
Erst dann kann ein Planer Projekte jeglicher Größe planen und
überwachen.
Dieses fundierte Wissen kommt dem Bauherren unmittelbar bei der
Durchführung seines Vorhabens zu gute und gibt ihm die Sicherheit
Fehler bei der Planung und Schäden bei der Bauausführung zu
vermeiden. |
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Zahlt sich das Honorar des Planers aus? |
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Das Honorar des Planers richtet sich nach den anrechenbaren
Baukosten des Objektes und stellt einen kleineren Teil der
Gesamtkosten dar. Diese Honorar ist eindeutig über die
Gebührenordnung der HOAI (Honorarabrechung für Architekten und
Ingenieure) festgeschrieben und in Honorarzonen eingeteilt.
Sämtliche Kosten des Planungsbüros müssen hierüber abgedeckt werden.
Dies entspricht dem Umsatz des Büros und nicht dem Gewinn.
Als Gegenleistung erhält der Bauherr Erfahrung, Organisationstalent,
Koordinierung, technisches know- how, Flexibilität durch den Umgang
verschiedenster Materialien und Produkte am Bau, Entwicklung und
Umsetzung von Vorstellungen und Ideen, sowie die Abwicklung
behördlicher Notwendigkeiten.Leistungen des Planers im
Einzelnen:
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Planung bis zur
Baugenehmigung |
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Individuelle
Planung |
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Grundstücksberatung |
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Erschließungsberatung |
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Neutrale Finanzberatung |
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Unabhängige Beratung, Versicherung am Bau |
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Beratung zu Bauförderungen |
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Unabhängige Planung im Sinne des Bauherren |
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Ausführliche Leistungsbeschreibung aller Leistungen und Gewerke |
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Unabhängige Auswahl der Ausführungsfirmen in Abstimmung mit dem
Bauherren |
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Unabhängige Kontrolle der am Bau Beteiligten |
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Unabhängige Kontrolle der Zahlungen am Bau (Vermeidung von
Überzahlungen) |
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Optimierungsmöglichkeiten von Planungsbeginn bis Fertigstellung |
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Änderungsmöglichkeiten während der Bauausführung |
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Unabhängige Betreuung während der Gewährleistungszeit |
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Durchsetzung Sicherheitseinbehalt |
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Schlechte Planung zieht unweigerlich ein erhöhtes Maß an
Baukosten nach sich |
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Die Leistungsphasen 1-9 der HOAI (Planung, Betreuung bis zur
Fertigstellung) betragen ca. 10% der Bausumme, währen die
Genehmigungs- und Herstellungskosten den weit aus größeren Teil von
ca. 90%, in Abhängigkeit von Größe und der Schwierigkeit des
Objektes, darstellen.
Wenn also in den Bereichen Planung und Bauüberwachung qualitativ
hochwertig gearbeitet wird, ist das Ergebnis in der
Kostenoptimierung- und einsparung dementsprechend sichtbar und kommt
auf direktem Wege dem Bauherren zugute.
Nicht nur auf die Kosten bezogen, resultiert aus einem gut
durchgeplanten Vorhaben und dessen optimaler Umsetzung der
Kundenwünsche eine große Zufriedenheit. |
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Warum reicht zum Bauen der Bauunternehmer oder der Bauträger
nicht aus? |
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Im Vordergrund sollte die Unabhängigkeit des Planers und
Beraters bei der Objektbetreuung stehen. Er muss frei von
Lieferanten- und Bauunternehmerinteressen sein. Dies ist nicht
gewährleistet, wenn der Bauunternehmer selbst plant.
Ein Bauherr sollte nicht schon vor Beginn auf die verwendeten
Baustoffe festgelegt werden. Er sollte selbst aus dem vielfältigen
Spektrum der möglichen Baustoffe nach sorgfältiger Abwägung von Vor-
und Nachteilen sich für „seine“ Baustoffe entscheiden können.
Baukosten, individuelle Gestaltung, bauphysikalische Eigenschaften,
Ausschöpfung der Möglichkeiten der Erbringung von Eigenleistung und
Unterhaltungskosten des fertigen Gebäudes wirken sich direkt auf die
Baukosten aus. Niemand anderes als der Bauherr selbst, sollte daher,
selbstverständlich mit Unterstützung des Planers, über diese
Bestandteile des Vorhabens entscheiden. |
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Wie teuer wird mein Haus? |
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Wie bereits vorstehend genannt, legt der Bauherr selbst die
Kosten für sein Traumhaus fest.
Eine Gesamtkostenrechnung sollte mindestens folgende Summanten
enthalten:
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Grundstückskosten |
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+ |
Planungskosten |
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+ |
reine Baukosten |
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+ |
Einrichtungskosten |
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+ |
Unterhaltskosten (Betriebs- und Nutzungskosten) |
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= |
Gesamtkosten |
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Hierbei muss der Begriff „Baukosten“ genau definiert werden.
Das sind die Kosten, die entstehen, vom Wunsch zu bauen bis hin zum
bezugsfertigen Gebäude.
Hinzuzurechnen sind jedoch auch die Unterhaltskosten. Niedrige
Baukosten ziehen oftmals hohe Betriebs- und Nutzungskosten nach
sich. Je besser ein Gebäude in ökologischer Sicht bewertet wird,
umso geringer sind die Unterhaltskosten und somit senken sich auch
die Gesamtkosten. Betriebs- und Nutzungsaufwendungen haben hierbei
eine wesentliche Bedeutung. |
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