Durch die immer steigenden Energiekosten und zunehmenden klimatischen
Veränderungen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung von hohem
politischem Interesse.
Oberstes Ziel ist die Verminderung der CO2 Emissionen. Für die energetische
Optimierung des Gebäudes stellt der Staat Fördermittel zur Verfügung. Basis
hierfür ist die Erstellung eines Berichts durch einen zertifizierten
Energieberater. Bereits schon die Kosten für diese Energieberatung vor Ort
werden bezuschusst. Selbstverständlich erfolgt die Antragsstellung beim
Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch den Berater.
Die Energieberatung beinhalten 3 Phasen:
die Erhebung des Ist- Zustandes | ||
die Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichtes | ||
das Aufzeigen Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Energie- und Heizkostenersparnis in einem persönlichen Beratungsgespräch |
Zu den Förderungsvoraussetzungen zählt z. B. dass Ihr Gebäude vor
dem 01.01.1984 genehmigt wurde und dass mehr als die Hälfte der
Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird.
Wir beraten Sie gerne persönlich über sämtliche Voraussetzungen und
Möglichkeiten der staatlichen Förderung.
Für jeden Haus- o. Wohnungsbesitzer ist es ratsam bei der Veräußerung seines
Eigentums dem Käufer einen Energiepass vorzulegen.
Der Energiepass stuft das Gebäude oder die Wohnung in Energieeffizienzklassen
von A – E ein. Wobei A aus energetischer Sicht die wertvollste Einstufung ist.
Es wird ein aus energietechnischer Sicht normiertes Erkennungssystem etabliert,
ähnlich wie bereits bei Elektrogeräten oder im PKW- Bereich bekannt. Dem Nutzer
soll anhand übersichtlichen und einfach strukturierten Diagrammen die
energetische Qualität, auf Normwerte bezogen, vermittelt werden.
Der Energiepass basiert auf dem baulichen Zustand, sowie der technischen
Ausstattung, des Gebäudes.
Die Ausstellung eines Energiepasses steht in keinem Zusammenhang mit einer
staatlich geförderten Energieberatung.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir erstellen Ihren Energiepass.